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Mittwoch, 21. November 2007
Neuregelung des Etageneigentumsgesetzes
Von obakentsitesi, 20:32

(Cumhuriyet, 15.11.07)

Neue Regeln für Appartmenthäuser.

Das Parlament hat die Novelle des "Kat Mülkiyet Yasasi" beschlossen.

Das Gesetz bestimmt, wie im Falle mehrerer Eigentümer in einem Haus Beschlüsse gefasst werden können bzw. sieht vor, dass die Wohnung eines Eigentümers, der sich fortgesetzt nicht an Beschlüsse und Verpflichtungen hält, per Gerichtsbeschluss zum Verkauf gestellt werden kann.

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherung des Gebäudes werden nun zu den "allgemeinen Ausgaben" des Gebäudes gerechnet und damit den monatlichen Beiträgen der Eigentümer zugeschlagen.

Bei Maßnahmen, die gemeinsame Anlagen (wie z.B. Treppenhäuser o.ä.) betreffen, entfällt das Einstimmigkeitsprinzip.

Die "Verkaufsklausel" gilt übrigens auch, wenn Umlagen und Beiträge nicht oder wiederholt nicht pünktlich bezahlt werden.

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